Inkasso: Ihre Rechte — Was Inkassounternehmen dürfen und was nicht
Ein Inkassobrief im Briefkasten macht vielen Menschen Angst. Doch als Verbraucher haben Sie klare Rechte: Nicht jede Forderung ist berechtigt, Inkassokosten sind gedeckelt, und gegen unseriöse Praktiken können Sie sich wehren.
Sofort-Checkliste: Inkassobrief erhalten
- 1. Ruhe bewahren — nicht sofort zahlen
- 2. Forderung prüfen: Gläubiger bekannt? Vertrag geschlossen? Betrag korrekt?
- 3. Inkassofirma prüfen: Registrierungsnummer vorhanden? Im Register gelistet?
- 4. Berechtigt → Zahlen oder Ratenzahlung vereinbaren
- 5. Unberechtigt → Schriftlich widersprechen per Einschreiben
Was Inkassounternehmen dürfen — und was nicht
| Erlaubt ✅ | Verboten ❌ |
|---|---|
| Schriftliche Zahlungsaufforderung senden | Drohung mit Strafanzeige wegen Schulden |
| Auf rechtliche Konsequenzen hinweisen | Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber/Nachbarn |
| Zinsen berechnen (5% über Basiszins) | Überhöhte Gebühren/Kosten berechnen |
| Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen | Hausbesuche ohne Ihre Zustimmung |
| Schufa-Eintrag androhen (bei berechtigter Forderung) | Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung |
| Telefonisch kontaktieren (zu normalen Zeiten) | Belästigung durch exzessive Anrufe |
| Ratenzahlung anbieten | Falsche Behauptungen (z.B. "sofortige Pfändung") |
Erlaubte Inkassokosten (seit 01.10.2021)
| Forderungshöhe | Max. Inkassogebühr (0,5 RVG) | Inkl. MwSt. |
|---|---|---|
| bis 50 € | 22,50 € | 26,78 € |
| bis 200 € | 30,50 € | 36,30 € |
| bis 500 € | 49,00 € | 58,31 € |
| bis 1.000 € | 73,50 € | 87,47 € |
| bis 2.000 € | 98,00 € | 116,62 € |
| bis 5.000 € | 147,00 € | 174,93 € |
Basis: 0,5-Geschäftsgebühr nach § 13 RVG (Rechtsdienstleistungsgesetz-Regelung seit 01.10.2021). Höhere Gebühren nur bei besonders schwieriger oder umfangreicher Sachverhaltslage — nicht der Normalfall.
So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen
Widerspruch formulieren
"Ich bestreite die Forderung dem Grunde und der Höhe nach. Ich fordere Sie auf, mir den zugrundeliegenden Vertrag in Kopie zu übersenden." Per Einschreiben mit Rückschein senden.
Beweislast liegt beim Gläubiger
Das Inkassounternehmen muss beweisen, dass die Forderung berechtigt ist — nicht Sie. Wenn kein Vertrag vorgelegt werden kann, ist die Forderung hinfällig.
Verjährung prüfen
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Forderung aus 2022 → verjährt am 31.12.2025. Auf Einrede der Verjährung berufen!
Aufsichtsbehörde einschalten
Beschwerde beim zuständigen Amts-/Landgericht (Aufsicht über Inkassounternehmen) und bei der Verbraucherzentrale. Unseriöses Verhalten melden!
Häufige Fragen zu Inkasso
Muss ich auf einen Inkassobrief reagieren?
Ja, Sie sollten reagieren — aber nicht blind bezahlen. Wichtig ist: (1) Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Kennen Sie den Gläubiger? Hatten Sie einen Vertrag? Stimmt der Betrag? (2) Wenn die Forderung berechtigt ist: Zahlen Sie innerhalb der gesetzten Frist, um weitere Kosten zu vermeiden. (3) Wenn die Forderung unberechtigt ist: Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben. Formulierung: "Ich bestreite die Forderung dem Grunde und der Höhe nach." Ignorieren sollten Sie einen Inkassobrief nie — wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt und Sie nicht widersprechen, wird er rechtskräftig.
Welche Inkassokosten sind erlaubt?
Seit dem 01.10.2021 sind Inkassokosten gesetzlich reguliert (§ 13a RDG): Erstmalige Mahnung durch Inkasso ist auf eine 0,5-Gebühr nach RVG gedeckelt. Bei Forderungen bis 500 Euro: max. ca. 24-49 Euro Inkassogebühr (je nach Höhe). Bei Forderungen bis 1.000 Euro: max. ca. 58-73 Euro. Unzulässig sind: Kontoführungsgebühren, Bearbeitungspauschalen, überhöhte Verzugszinsen (max. 5% über Basiszins bei Verbrauchergeschäften), Telefongebühren, Mahngebühren von mehr als 2,50-5,00 Euro pro Mahnung.
Darf eine Inkassofirma mir mit Pfändung oder Gerichtsvollzieher drohen?
Inkassounternehmen dürfen Sie auf mögliche rechtliche Konsequenzen hinweisen — das ist zulässig, wenn die Forderung berechtigt ist. NICHT zulässig ist: Drohung mit Strafanzeige (Schulden sind keine Straftat), Kontaktieren Ihres Arbeitgebers, Nachbarn oder Familie, persönliche Besuche zu Hause ohne Ihre Zustimmung, Beleidigungen oder aggressives Auftreten, falsche Behauptungen ("sofortige Pfändung" — dafür braucht man einen Vollstreckungstitel). Melden Sie solches Verhalten der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landgericht am Sitz des Inkasso-Unternehmens) und der Verbraucherzentrale.
Wie erkenne ich Fake-Inkasso oder Betrug?
Warnsignale für betrügerische Inkassobriefe: (1) Sie kennen den Gläubiger nicht und hatten keinen Vertrag. (2) Keine Angabe der Registrierungsnummer (jedes Inkasso in Deutschland muss beim Amtsgericht registriert sein). (3) Zahlung nur auf ausländisches Konto oder per Prepaid-Karte/Gutschein. (4) Extreme Dringlichkeit ("Zahlen Sie innerhalb 24 Stunden"). (5) Rechtschreib-/Grammatikfehler, kein Briefkopf. Prüfung: Suchen Sie das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister (rechtsdienstleistungsregister.de). Im Zweifel: Verbraucherzentrale kontaktieren, NICHT zahlen.
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Umschuldung vergleichen →Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittigen Inkassoforderungen wenden Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt. Stand: Februar 2026.